Bei dem Mintrachinger
Musikinstitut handelt es sich um eine private
Musikschule, die ausschließlich durch Gebühren
und Spenden finanziert wird.
Anmeldung
Es wird keine Anmeldegebühr erhoben. Anmeldungen sind jederzeit möglich. Für alle Unterrichtsangebote besteht eine Laufzeit von
3 Monaten.
Gruppenunterricht
für Kinder
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Unterrichts-einheit
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Kurs
3 Monate
*s. Pkt. 3
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Anzahl pro Gruppe
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Musikalische Früherziehung (3-6
Jährige)
Orff-Gruppe/Trommelkurse
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45 min.
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99,00 € pro Teilnehmer
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5 - 10 Teilnehmer
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Instrumentalunterricht Einzelstunden
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Unterrichtseinheit
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pro
Unterrichtseinheit
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Einzelunterricht
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30 min.
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32,00 €
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Einzelunterricht
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45 min.
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48,00 €
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2-er Gruppe
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30 min.
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20,00 € pro Schüler
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2-er Gruppe
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45 min.
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28,50 € pro Schüler
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3-er Gruppe
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30 min.
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16,50 € pro Schüler
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3-er Gruppe
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45 min.
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25,00 € pro Schüler
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Instrumentalunterricht
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Unterrichtseinheit
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pro Monat/ *s.
Pkt. 3
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Einzelunterricht
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30 min.
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96,25 €
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Einzelunterricht
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45 min.
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126,60 €
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2-er Gruppe
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45 min.
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85,30 € pro Schüler
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3-er Gruppe
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45 min.
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74,40 € pro Schüler
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Special-Unterricht
(Eltern-Kind)
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Unterrichtseinheit
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pro Monat/*s. Pkt.
3
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2-er Gruppe
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45 min. (22,5 min. pro Person)
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128,90 € pro Gruppe
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Vereinbarungen
1. Anmeldung
Es wird keine Anmeldegebühr erhoben. Anmeldungen sind jederzeit möglich. Für
alle Unterrichtsangebote besteht eine
Laufzeit von 3 Monaten.
2. Kündigung
Eine Kündigung muss spätestens am letzten Tag, ein Monat vor Beendigung der
Vertragslaufzeit, schriftlich erfolgen.
Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich die Unterrichtslaufzeit
um weitere 3 Monate.
Eine außerordentliche Kündigung seitens des Schülers ist nur bei längerer,
schwerer Krankheit (Attest vorzuzeigen) und
im Falle eines Umzuges außerhalb des
Einzugsbereichs (Meldeamtsnachweis) möglich.
Fällt eine Lehrkraft längerfristig aus, hat
der Schüler das Recht auf einen
Ersatzlehrer. Kann das Musikinstitut keinen
Ersatzlehrer dem Schüler stellen, greift die
außerordentliche Kündigung für den Schüler.
Eine außerordentliche Kündigung seitens des Musikinstituts kann erfolgen,
wenn ein Kurs mangels der Schüleranzahl
nicht zustande kommt.
* 3. Zahlungsvereinbarung
Die Monatspauschalen werden jeweils am
10. des laufenden Monats abgebucht. Die Einzelstunden werden
nach der letzten genommenen Stunde im
Monat vom Konto des Schülers abgebucht.
Der Schüler kann jederzeit im Monat mit
dem Unterricht starten – Diese
Monatsgebühren werden bei den
Pauschalbeträgen anteilig berechnet und
zum
Startdatum eingezogen. Der Beitrag für
die musikalische Früherziehung wird
im Voraus für 3 Monate eingezogen. Der Schüler hat die Möglichkeit
eine kostenlose Schnupperstunde zu erhalten.
Geschwisterkinder erhalten eine Ermäßigung. Bei 2 Kindern gewährt das
Musikinstitut einem Kind eine Ermäßigung der
monatlichen Gebühr von 5 %. Bei 3 Kindern
eine Ermäßigung der monatlichen Gebühr von
jeweils 10 % für zwei Kinder.
4. Unterricht
Der Unterricht findet wöchentlich zu den vorgegebenen Terminen statt. Bei
der Pauschalvereinbarung sind Schulferien
und gesetzliche Feiertage ausgeschlossen.
Bucht der Schüler Einzelstunden, hat er die
Möglichkeit nach Absprache mit dem Lehrer,
diese in den Schulferien oder an den
Feiertagen stattfinden zu lassen.
Bei Erkrankung oder Verhinderung des Schülers hat dieser keinen Anspruch
versäumte Unterrichtsstunden nachzuholen
(dies gilt sowohl für die
Pauschalvereinbarung, als auch für die
Einzelstunden). Die ausgefallene
Unterrichtseinheit wird in diesem Fall
trotzdem berechnet.
Bei Ausfall der Lehrkraft ist diese verpflichtet, dem Schüler
Nachhole-Termine anzubieten.